Neuigkeiten aus der Gemeinde Bunde

Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

Wie bereits bei früheren Parlamentswahlen seit 1953 wird auch bei der Bundestagswahl 2025 eine repräsentative Wahlstatistik nach dem Wahlstatistikgesetz durchgeführt.

Dafür hat die Bundeswahlleiterin knapp 2.700 Wahlbezirke zufällig ausgewählt.

Die Gemeinde Bunde weist darauf hin, dass im Urnenwahlbezirk

Wahlbezirk Nummer

Bezeichnung des Wahlbezirks

Bezeichnung des Wahlraums

030

Bunde DGA Foyer

Bunde DGA Foyer

die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik erfolgen wird.

In diesem Wahlbezirk werden amtliche Stimmzettel verwendet, auf denen Kennbuchstaben mit Unterscheidungsaufdrucken nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen für die wahlstatistischen Auszählungen vermerkt sind. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl vom Statistischen Landesamt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.

Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WStatG) geregelt und zugelassen.

(WStatG vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962)).

Im o.g. Wahlraum wird auf die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Die Briefwahl ist hiervon nicht betroffen.