Dafür hat die Bundeswahlleiterin knapp 2.700 Wahlbezirke zufällig ausgewählt.
Die Gemeinde Bunde weist darauf hin, dass im Urnenwahlbezirk
Wahlbezirk Nummer | Bezeichnung des Wahlbezirks | Bezeichnung des Wahlraums |
030 | Bunde DGA Foyer | Bunde DGA Foyer |
die Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik erfolgen wird.
In diesem Wahlbezirk werden amtliche Stimmzettel verwendet, auf denen Kennbuchstaben mit Unterscheidungsaufdrucken nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen für die wahlstatistischen Auszählungen vermerkt sind. Die Statistik ist anonym, es werden keine personenbezogenen Daten erhoben – das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. Die Daten aus der repräsentativen Wahlstatistik werden nach der Wahl vom Statistischen Landesamt und vom Statistischen Bundesamt ausgewertet.
Das Verfahren ist im Wahlstatistikgesetz (WStatG) geregelt und zugelassen.
(WStatG vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962)).
Im o.g. Wahlraum wird auf die Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik nochmals ausdrücklich hingewiesen.
Die Briefwahl ist hiervon nicht betroffen.