Allgemeine Informationen
Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden.
Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Es besteht die Möglichkeit in dringenden Fällen einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, dieser kann bis zu 3 Monaten gültig sein.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Bunde nimmt Ihren Antrag gerne entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der Gemeinde Bunde gemeldet sind.
Verlustanzeige
Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden.
Hinweis: Sollten Sie das Dokument nach der Verlustmeldung wieder auffinden, so ist dies unter Vorlage des Dokumentes umgehend im Bürgerbüro anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren stellen wir für Sie zum Download bereit:
Übersicht Unterlagen und Gebühren
Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
Informationen zur Verlustanzeige
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsausweis (PAuswG)
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.