Schiedspersonen


Nach dem Nds. Gesetz über gemeindliche Schiedsämter hat jede Gemeinde Schiedsämter einzurichten.

Die Schlichtung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten sowie Durchführung eines Sühneverfahrens obliegt dem Schiedsamt. In bestimmten Fällen ist sie Voraussetzung um ein Privatklageverfahren zu führen.

Die Amtsdauer der Schiedspersonen beträgt 5 Jahre.

 

Sprechstunde

Die Schiedsperson der Gemeinde Bunde bietet zu folgenden Zeiten eine offene Sprechstunde an:

- 28.11.2024

Jeweils von 17:00 - 17:45 Uhr im Obergeschoss des Familienzentrums Bunde, Kellingwold 10, 26831 Bunde.

Der Schiedsmann Jelko Peters ist über jelko.peters@gmx.de, seine Vertretung Silvia Modder über silvia.modder@schiedsfrau.de erreichbar.