Denkmalschutz & Denkmalpflege

Denkmalschutz und Denkmalpflege umfassen alle Maßnahmen, die auf die Erhaltung von Denkmälern gerichtet sind.

Im Folgenden finden Sie die genaueren Definitionen von Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz bezeichnet die hoheitlichen, behördlichen Maßnahmen auf Gesetzesgrundlage: Gebote, Verbote, Genehmigungen, Überprüfungen, Anordnungen und Sanktionen.

Denkmalpflege

Denkmalpflege beinhaltet die Maßnahmen nicht hoheitlicher Art, z.B. Beratung, Planung, Vorsorge, Pflege, und Reparatur, aber auch Öffentlichkeitsarbeit und Zuschusswesen.

Die Aufgaben der Denkmalschutzbehörde nimmt in Bunde der Landkreis Leer - Amt für Denkmalschutz wahr. Durch Beratung, Gewährung von Zuschüssen und Öffentlichkeitsarbeit engagiert sich die Stelle auch im Bereich der Denkmalpflege.

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