Allgemeine Informationen
Für Auslandsreisen benötigt jede Person ein entsprechendes Dokument. Hierfür ist für einige Staaten der Personalausweis ausreichend. Es gibt aber viele Staaten, die nur den Reisepass als solches akzeptieren. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Seite des Auswärtigen Amtes, auf der Reise- und Sicherheitshinweise zu finden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Das Bürgerbüro der Gemeinde Bunde nimmt Ihren Antrag gerne entgegen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der Gemeinde Bunde gemeldet sind.
Verlustanzeige
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden.
Hinweis: Sollten Sie das Dokument nach der Verlustmeldung wieder auffinden, so ist dies unter Vorlage des Dokumentes um gehend im Bürgerbüro anzuzeigen
Erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren stellen wir für Sie zum Download bereit:
Übersicht Unterlagen und Gebühren
Einverständniserklärung für minderjährige Kinder
Informationen zur Verlustanzeige
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
Passgesetz (PassG)
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.