Allgemeine Informationen
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem erfolgten Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine in die Zukunft gerichtete Anmeldung ist nicht möglich.
Neben der melderechtlichen Erfassung werden die notwendigen Änderungen in dem deutschen Personalausweis und Reisepass zeitgleich erledigt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenn Sie in die Gemeinde Bunde gezogen sind, so werden Sie melderechtlich von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erfasst. Neben dem Ortsteil Bunde selbst gehören noch die Ortschaften Boen, Bunderhee, Dollart und Wymeer zur Gemeinde Bunde.
Erforderliche Unterlagen stellen wir für Sie zum Download bereit:
Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder
Welche Gebühren fallen an?
Für die melderechtliche Anmeldung fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Anmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)